Patienteninformation

Patienteninformation

Erstgespräch:

Hier haben wir beide die Möglichkeit festzustellen, ob ich die richtige Therapeutin für Sie bin, ob es Ihnen möglich ist, Vertrauen zu mir aufzubauen.

Gleichzeit ist dieses Gespräch auch für mich als Therapeutin sehr wichtig, um anhand der Diagnosekriterien entscheiden zu können, ob ich Sie behandeln darf.

Setting / Therapiestunde:

Die Psychotherapie findet in der Regel einmal wöchentlich statt und dauert 60min. Jedoch können sich im Verlauf der Therapie Ihre Anliegen ändern, sodass wir hier jederzeit flexibel drauf reagieren können.

Kosten Therapiestunde: 60min 80,00€

Paar und Familientherapie

(unabhängig Anzahl der Teilnehmer)

Kosten Therapiestunde: 90min 100 €


Einzelcoaching

Kosten Therapiestunde 60min 80 €

Terminvereinbarungen können von Ihnen telefonisch oder per E-Mail mit mir vereinbart werden. Sollten Sie berufstätig, alleinerziehend oder ähnliches sein, so können auch Abend- oder Wochenendtermine vereinbart werden.

Versäumte Termine müssen leider von mir in Rechnung gestellt werden. Bitte sagen Sie Ihre Termine so früh wie möglich ab, spätestens jedoch 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin.

Schweigepflicht, zu dieser bin ich beruflich verpflichtet, jedes Gespräch wird von mir absolut vertraulich behandelt. Auskunft oder Austausch mit dritten Personen (Arzt, Ehemann, Kinder..) dürfen nur geführt werden, wenn Sie mich schriftlich von der Schweigepflicht entbinden.


Kostenübernahme

Selbstzahler:

Vorteil ist für Sie, dass Sie selber entscheiden über den Umgang mit Daten Ihres Vertrauens. Z.B. bei Eintritt in eine private KV, bei Abschluss von Zusatzversicherungen (Lebens,- Berufsunfähigkeits- und Krankenversicherungen), oder aber auch wenn Sie sich für den Staatsdienst bewerben, werden häufig Fragen zu früheren oder laufenden psychotherapeutischen Konsultationen gestellt. Als Selbstzahler entscheiden Sie alleine über die Beantwortung derartiger Gesundheitsfragen.

Private KV oder private Zusatzversicherung:

Private Krankenversicherungsträger oder Zusatzversicherungen erstatten die Leistungen durch den Heilpraktiker für Psychotherapie ganz oder zum Teil. Die Leistungen der zahlreichen Versicherungen sind jedoch sehr unterschiedlich. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer privaten KV oder Zusatzversicherung über die Kostenübernahme.

Sonstige Möglichkeiten:

Als sog. Sonderausgaben in der Steuererklärung , können Sie Honorare für psychotherapeutische Behandlung geltend machen (Entscheid des Finanzgerichts Münster, AZ: 3 K 2845/02E)

Bitte sprechen Sie mich an, wenn Sie durch eine veränderte Lebenssituation, nicht in der Lage sind den vollen Stundenpreis zu bezahlen, auch hier werden wir gemeinsam nach einer Lösung suchen und diese mit Sicherheit finden.